Neuigkeiten
04.02.2015, 09:00 Uhr | MU Traunstein
Mtittelstandsunion: Die Bürokratie läuft aus dem Ruder
Gesetzlicher Mindestlohn sinnvoll – der Verwaltungsaufwand dafür nicht

Die CSU-Landesgruppenchefin im Deutschen Bundestag referierte, die Kreisvorsitzende der Mittelstandsunion im Chiemgau sagte ihr die Meinung – am Ende diskutierten die beiden leitenden Frauen und besprachen die neue Gesetzgebung bezüglich des Mindestlohns. Im Rahmen des Neujahrsempfangs der bayerischen Mittelstands-Union in München nutzte Petra Fürst-Zimmermann aus Trostberg die Chance, um mit der CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sich intensiv auszutauschen. Denn die Inhaberin eines mittelständischen Unternehmens betonte: „Die Bürokratie-Lasten zur Dokumentation des Mindestlohns laufen aus dem Ruder. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellen die umfangreichen Erfassungsvorschriften eine massive Belastung dar“, so Petra Fürst-Zimmermann.

Die Kreisvorsitzende der Mittelstandsunion Traunstein forderte deshalb von der CSU-Landesgruppenchefin: „Das Mindestlohngesetz muss dringend korrigiert werden, um unsere Mittelständer vor ausufernder Bürokratie zu schützen. Wir erwarten von den bayerischen Bundestagsabgeordneten, dass sie für eine rasche Überarbeitung des Mindestlohngesetzes eintreten."  Denn das Mindestlohngesetz sei seit dem ersten Januar 2015 in Kraft und sehe eine Reihe von umfangreichen Dokumentationspflichten zur Erfassung von Arbeitszeiten vor. "Bereits in den ersten Wochen nach Einführung zeigt sich deutlich, dass die Belastungen überhand nehmen und Unternehmer und ihre Mitarbeiter mit überflüssiger Bürokratie fesseln", unterstrich Petra Fürst-Zimmermann. Deshalb setze sich die Mittelstandsunion Kreisverband Traunstein für weitere Befreiungen von den Dokumentationspflichten ein.

 

Völliges Unverständnis hat die erfahrene Unternehmerin damit, dass seit Jahresanfang Arbeitgeber für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst bei hohen Stundenlöhnen jeden Tag die genauen Arbeitszeiten erfassen sollen. Zudem müssten in bestimmten Branchen wie Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, aber auch im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, bei den Schaustellern und Unternehmen der Forstwirtschaft sowie im Gebäudereinigungsgewerbe, in der Fleischwirtschaft und bei den  Pflegediensten zusätzlich bei allen Beschäftigten bis 2958 Euro Monatsgehalt die genauen Arbeitszeiten dokumentiert werden. „Dies hat nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun“, kritisierte Petra Fürst-Zimmermann. Deshalb fordere der Kreisverband Traunstein, die Dokumentationspflichten für Beschäftigte mit höheren Monatsgehältern zu streichen. Außerdem sollten Mitarbeiter, bei denen der Lohn und die Arbeitszeiten in einem Vertrag festgeschrieben seien, komplett von den Dokumentationspflichten befreit werden. "Der Mindestlohn muss praxistauglich ausgestaltet werden. Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht im Bürokratiemonster für Unternehmen enden", fasste Petra Fürst-Zimmermann zusammen. Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte der engagierten Mittelständlerin zu, die Gesetzespassagen zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.
aktualisiert von Andreas Hallweger, 06.02.2015, 10:07 Uhr